
Das Verfassungsgericht wird heute um 17:00 Uhr die Entscheidung über die Berufung von Bürgermeister Erion Veliaj verkünden.
" Ich teile Ihnen mit, dass die Präsidentin des Gerichts, Frau Holta Zaçaj, heute um 17:00 Uhr eine Pressekonferenz zur Entscheidung im Fall des Antragstellers Erion Veliaj zum Thema "Aufhebung des Beschlusses des Ministerrats Nr. 1" abhalten wird. 539 vom 25.09.2025 „Über die Entlassung des Bürgermeisters von Tirana, Herrn Erion Veliaj“, da dieses mit der Verfassung der Republik Albanien unvereinbar ist. Aufhebung des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 350 vom 01.10.2025 „Über die Festlegung des Termins der teilweisen Kommunalwahlen zum Bürgermeister für einige Kommunalverwaltungen“, soweit es den Termin der Kommunalwahlen in der Stadt Tirana festlegt, da dieser mit den Absätzen 2 und 3 der Verfassung unvereinbar ist. Aussetzung der Rechtswirkungen des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 350 vom 01.10.2025 „Über die Festlegung des Termins der teilweisen Kommunalwahlen zum Bürgermeister für einige Kommunalverwaltungen“, soweit es den Termin der Kommunalwahlen in der Stadt Tirana festlegt, unter Anwendung der Wirkungen 2 und 3 von Artikel 115 der Verfassung, die die Verfassungsbeschwerde anerkennen. „Der Bürgermeister legt gegen den Beschluss des Ministerrats zur Entlassung Berufung ein, bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat “, verkündet das Verfassungsgericht.
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