Das Sondergericht hat den Antrag des ehemaligen Ministers Ilir Beqaj abgelehnt, die Sicherheitsmaßnahme der „Gefängnisarrest“ durch eine Vermögensgarantie in Höhe von 20 Millionen Lek zu ersetzen.
In seiner Argumentation vor Gericht bezog sich Beqaj auch auf die Entscheidung der Gemeinsamen Senate des Obersten Gerichtshofs, welche die einheitliche Praxis der Untersuchungshaft ändert. Laut dieser Entscheidung darf die Maßnahme der Untersuchungshaft nur dann verhängt werden, wenn zuvor alternative Sicherheitsmaßnahmen geprüft wurden.
Der ehemalige Gesundheitsminister wurde am 4. Juli 2024 im Zusammenhang mit dem Fall des Missbrauchs von EU-Geldern im SASPAC verhaftet.
Der Fall SASPAC befindet sich seit fast einem Jahr in der Vorbereitungsphase. Der ehemalige Direktor der SASPAC-Agentur, Ilir Beqaj, und sein Mitarbeiter, Ermal Kurtulaj, befinden sich weiterhin in Haft.
Dem ehemaligen Leiter der EU-Fondsverwaltung werden fünf Straftaten vorgeworfen, darunter passive Korruption, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei Ausschreibungen, Urkundenfälschung, Betrug, Betrug durch Absprache und Nichtangabe von Vermögenswerten.
Inzwischen befindet sich die Akte noch in der Vorverhandlung und es wurde noch keine Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zulassung der Hauptverhandlung getroffen, während die Verteidigung ein verkürztes Verfahren beantragt hat.
Lini një Përgjigje