Der Oberste Berufungsgerichtshof gibt freie Stellen für Mitglieder des Sonderberufungsgremiums bekannt...
Der Hohe Justizrat hat offiziell den Weg für den Übergang von Mitgliedern des Sonderberufungskollegiums an die Berufungsgerichte geebnet. Dieser Prozess wird als „Katapult“ für Prüfbeamte in das Justizsystem betrachtet, ohne Wettbewerb und außerhalb der Filter, die normale Anwälte durchlaufen.
Der Oberste Gerichtshof gab einstimmig und ohne öffentliche Debatte die Besetzung von zehn freien Stellen am Verwaltungsberufungsgericht und am Berufungsgericht allgemeiner Zuständigkeit bekannt. Fünf Mitglieder der KPA bewerben sich um diese Positionen: Sokol Çomo, Natasha Mulaj, Albana Shtylla, Ina Rama und Mimoza Tasi .
Die Entscheidung hat die Debatte darüber neu entfacht, wie Mitglieder der Überprüfungsstrukturen automatisch in das Justizsystem übergehen, obwohl die meisten von ihnen keine Richterausbildung absolviert und sich nie um eine Stelle als Richter am Berufungsgericht beworben haben.
Das spezielle Überprüfungsgesetz räumt Mitgliedern der KPA das Recht ein, nach Ablauf ihrer Amtszeit zu Berufungsrichtern ernannt zu werden, außer in Fällen, in denen Disziplinarmaßnahmen gegen sie verhängt wurden. Genau diese Bestimmung ist nun Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Verfassungsgericht, wo ihre Aufhebung als verfassungswidrig angestrebt wird.
Die „Nationale Vereinigung für Medien und Justiz“ hat eine umfangreiche Klage eingereicht und argumentiert, dass die Verfassung eindeutig vorschreibt, dass Richter die Richterschule sowie professionelle und moralische Überprüfungsprüfungen durchlaufen müssen.
Im Zentrum der Debatte steht genau die Tatsache, dass KPA-Mitglieder als eine „Elite“-Kategorie behandelt werden, die allein aufgrund ihres Überprüfungsmandats direkten Zugang zu den Berufungsgerichten hat.
Die Zweifel wurden noch verstärkt durch die Tatsache, dass die Sitzung der KLGJ von einer mehr als zweieinhalbstündigen nichtöffentlichen Diskussion begleitet wurde, ohne dass die rechtliche Grundlage dieser Entscheidung öffentlich erläutert wurde.
Unterdessen dürfte sich die Klage vor dem Verfassungsgericht zu einem der heftigsten Rechtsstreitigkeiten seit der Justizreform entwickeln. Sollte das Verfassungsgericht die betreffende Bestimmung kippen, müssten sich die Mitglieder der Koreanischen Staatsanwaltschaft (KPA) wie alle anderen Anwälte im Wettbewerb behaupten. Andernfalls würde ein Präzedenzfall geschaffen, der – so die Kritik – durch politische Manipulation „VIP-Richter“ ins System einführt.
Die Debatte ist nun nicht nur juristischer, sondern auch politischer und moralischer Natur: Wird die Überprüfung eingeschränkt und entsteht dadurch eine neue Kaste privilegierter Richter? / Broschüre
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