Bosnien und Herzegowina benötigt keine internationale Verwaltung mehr. Der Rückzug von Christian Schmidt bietet die Chance für eine grundlegende Neuorientierung…
Der plötzliche Rücktritt Christian Schmidts als Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina wirft weit mehr als nur die Frage nach seiner Nachfolge auf. Er zwingt Europa, sich einer unbequemen geopolitischen Realität zu stellen: Dreißig Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton befindet sich das Land weiterhin in einem politischen Schwebezustand – formal souverän, faktisch aber nach wie vor unter internationaler Aufsicht.
Die Institution des Hohen Vertreters der internationalen Gemeinschaft war die Ad-hoc-Institution, die maßgeblich zum Wiederaufbau des vom Krieg zerrütteten Landes beigetragen hat. Ohne das amerikanisch-europäische Engagement, in dem neben Russland, Japan, Kanada und der Europäischen Union auch die Europäische Union im „Rat für die Umsetzung des Friedens“ vertreten war und als Hauptförderer fungierte, wäre die Umsetzung des Dayton-Abkommens nach 1995 kaum möglich gewesen.
Was als vorübergehende Lösung für die unmittelbare Nachkriegszeit gedacht war, entwickelte sich jedoch zu einem Dauerzustand. Lange Zeit diente diese zivile Institution, die im Laufe der Jahre an Einfluss und Legitimität verloren hat, vielen Lokalpolitikern sowohl als gemeinsamer Feind als auch als Rettungsmechanismus und entband sie so von der Pflicht, die demokratische Gesellschaften haben, in eigener Verantwortung tragfähige politische Kompromisse zu finden.
Russland hat sich zu einem regionalen destabilisierenden Faktor entwickelt.
Es wäre daher ein Fehler, nun reflexartig einen weiteren Hohen Vertreter zu ernennen und damit den unbefriedigenden Status quo fortzusetzen. Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die EU, sollte sich fragen, ob sie mit diesem Schritt tatsächlich Stabilität und Unabhängigkeit fördert oder lediglich eine kontrollierte Stagnation aufrechterhält.
Hinzu kommt die grundlegende Veränderung der geopolitischen Lage. Während in den Westbalkanländern der lange Weg nach Brüssel an Bedeutung verliert, ist der internationale Konsens über die Zukunft Bosniens seit Langem fragil. Russland lehnt die Rolle des mit Sonderbefugnissen ausgestatteten Hohen Vertreters seit Jahren offen ab und hat sich mittlerweile zu einem regionalen Destabilisierungsfaktor entwickelt.
Nun zeichnet sich jedoch auch in Washington ein eindeutig transaktionsorientierter Ansatz gegenüber dem Balkan ab. Der jüngste Besuch von Donald Trumps Sohn in der Hauptstadt des serbischen Teils von Bosnien und Herzegowina ist als Versuch zu werten, eine weitere fragwürdige Geschäftsbeziehung zu etablieren. Ähnliche Entwicklungen finden bereits in Serbien und Albanien statt, und zwar unter eklatanter Missachtung europäischer Regeln und Gesetze. Unter diesen Umständen hätte ein Nachfolger des scheidenden Hohen Vertreters kaum mehr Legitimität als sein Vorgänger.
Die entscheidende Frage ist daher nicht, wer Herrn Schmidt ersetzen wird, sondern welche Reformen Bosnien erfolgreich näher an die Europäische Union heranführen können. Denn es ist unvereinbar, dass Bosnien weiterhin unter einer Form der externen Kontrolle steht, ohne Aussicht auf volle Souveränität und Verantwortung, und gleichzeitig den Weg in die Europäische Union anstrebt. Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des dreißigjährigen Staatsbildungsprozesses braucht Europa einen strategischen Neuanfang in Bosnien.

Dieser Neuanfang muss auf zwei eng miteinander verbundenen Elementen beruhen: zum einen auf der Korrektur des dysfunktionalen Regierungssystems und zum anderen auf der Beendigung der besonderen internationalen Aufsicht. Diese Reformagenda muss eng mit der schrittweisen Annäherung an europäische Strukturen abgestimmt werden. Es geht nicht um eine radikale Umgestaltung des Dayton-Systems, sondern um realistische Anpassungen: Effizientere Entscheidungsstrukturen, klarere Zuständigkeiten und die Begrenzung dauerhafter politischer Blockaden sind seit Langem notwendig.
Parallel dazu sollte die Schließung des Büros des Hohen Vertreters eng mit dem EU-Beitrittsprozess verknüpft werden. Die Bedingungen, die Schmidt und seine Vorgänger seit Jahren erfolglos fordern, wie etwa die Regelung des Staatseigentums, könnten in die entsprechenden Kapitel des Beitrittsvertrags aufgenommen werden. Damit würde die fast endlose Diskussion darüber, ob Bosnien zu Europa „gehört“, ein klares Ende finden.
Eingebunden in eine glaubwürdige europäische Perspektive würde Bosnien und Herzegowina Teil eines dynamischen politischen Projekts werden. Dies wäre der Übergang von internationaler Aufsicht zur europäischen Integration. Daher bietet der Rückzug Christian Schmidts die längst überfällige Chance, die internationale Politik gegenüber Bosnien grundlegend und europäisch zu überdenken. Bosnien und Herzegowina braucht keine endlose internationale Verwaltung. Was das Land braucht, ist eine glaubwürdige europäische Zukunft. /Adaptiert aus einer Broschüre der FAZ /
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