In der Entscheidung des Gerichts von Tirana heißt es, dass das Unternehmen One Albania nicht vollständig mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert habe, indem es keine Daten über die Nutzer von IP-Adressen zur Verfügung gestellt habe, die im Verdacht standen, für illegale Aktivitäten verwendet worden zu sein.
Im Rahmen der Operation mit dem Codenamen „Ghost Call“, die von der Staatspolizei nach zweijährigen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden und mit Unterstützung von Europol abgeschlossen wurde, wurden mehrere mutmaßliche Standorte für Computerbetrug über Callcenter in Tirana entdeckt und ins Visier genommen.
Laut dem von webljm.com erhaltenen Beschluss scheinen drei dieser Stützpunkte Gegenstand einer separaten Untersuchung gewesen zu sein, während die Gerichtsakten auch ein Element erwähnen, das mit der Zusammenarbeit von Betreibern elektronischer Kommunikationsmittel zusammenhängt.
Das Urteil des Gerichts in Tirana besagt, dass das Unternehmen One Albania nicht uneingeschränkt mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert hat, indem es Daten über die Nutzer von IP-Adressen, die im Verdacht stehen, für illegale Aktivitäten verwendet zu werden, nicht zur Verfügung gestellt hat. Laut demselben Dokument hat die Polizei mehrere offizielle Anfragen an das Unternehmen gerichtet und es zudem auf die strafrechtliche Verfolgung bei Nichtkooperation hingewiesen.
Es wird außerdem berichtet, dass die verdächtigen Aktivitäten des Callcenters auch während der mehrmonatigen Phase, in der das Unternehmen nicht reagierte, anhielten. Anders als andere Betreiber, die laut Urteil ihre Kundenlisten den Behörden zur Verfügung gestellt haben, weigerte sich One Albania offenbar, dies zu tun.
Die Operation „Ghost Call“ hat insgesamt zwölf für diese Aktivitäten genutzte Räumlichkeiten aufgedeckt, zehn Personen wurden festgenommen, nach weiteren wird noch gefahndet. Über 891.000 Euro, hunderte elektronische Geräte und weitere Beweismittel, die mutmaßlich mit dem Betrug in Verbindung stehen, wurden ebenfalls sichergestellt.
Die Ermittlungen zur vollständigen Aufdeckung dieser Aktivitäten und zur Identifizierung weiterer beteiligter Personen dauern an.
Auszug aus dem vollständigen Urteil, bereitgestellt von WebLajm.com, in dem die Polizei ONE ALBANIA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit verwarnt.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die albanischen Behörden aufgrund der unvollständigen Antwort der Firma ONE Albania zusätzliche Informationen von den österreichischen Behörden angefordert haben, die dann an ONE Albania weitergeleitet wurden, um die Ermittlungen zu unterstützen.
In einer Antwort vom 19.12.2024 erklärte ONE Albania jedoch, dass die betreffenden IP-Adressen öffentlich seien und dass es ohne Kenntnis der Endbenutzer-IP-Adressen nicht möglich sei, einzelne Benutzer zu identifizieren.
Aus diesem Grund sandten die Behörden am 10.12.2024 ein weiteres Schreiben an das Unternehmen und warnten es vor strafrechtlichen Konsequenzen im Falle von Verzögerungen oder fehlerhafter Informationsbereitstellung.
Es wird außerdem erwähnt, dass am 3. und 4. Dezember 2024 ein Treffen zwischen albanischen und österreichischen Behörden stattfand, bei dem die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wurden nicht nur die IP-Adressen von ONE Albania, sondern auch drei weitere Adressen der Unternehmen ABCOM, StarNet und Selcom veröffentlicht. / WebNews
Lini një Përgjigje