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Editorial23 Dhjetor 2025, 13:08

Wenn das Gesetz mit der Würde in Konflikt gerät

Shkruar nga Dijana Toska
Wenn das Gesetz mit der Würde in Konflikt gerät
Diana Toska /

Sollte Albanien einen umstrittenen Status für Albaner in Nordmazedonien ohne Diskussion hinnehmen?

Nach meiner öffentlichen Anfrage an das albanische Außenministerium um Klarstellung bezüglich der gestrigen Erklärung von Ministerin Elisa Spiropali, die die Albaner in Nordmazedonien in den Kontext der „Minderheiten-Gegenseitigkeit“ einordnete, reagierte der Verfassungsrechtsprofessor Jeton Shasivari und hielt meine Reaktion für an die falsche Adresse gerichtet.

In seiner Reaktion machte der Professor jedoch auf einen Rechtsakt aus dem Jahr 2004 aufmerksam, der beim Europarat eingereicht wurde und über den die Öffentlichkeit nicht informiert worden war.

Es stellte sich heraus, dass dieses Gesetz in einer Zeit entstand, als die DUI Teil der Regierungskoalition mit der SDSM war, und hat tiefgreifende Konsequenzen für die Art und Weise, wie der Status der Albaner in Nordmazedonien international festgelegt wurde.

Aus moralischer Verpflichtung und tiefem staatsbürgerlichem Interesse antworte ich Professor Shasivari und lade gleichzeitig die akademische Gemeinschaft zu einer offenen, konstruktiven und verantwortungsvollen Debatte über dieses äußerst heikle Thema ein, das den politischen und verfassungsrechtlichen Status der Albaner in Nordmazedonien unmittelbar betrifft. Es geht um die Eröffnung einer Debatte über eine zwar rechtliche, aber nicht legitime Frage!

Ich schätze die Reaktion und die juristische Herangehensweise des Professors sowie die Klarstellung bezüglich der 2004 beim Europarat eingereichten Erklärung. Die Debatte über den Rechtsstatus der Albaner in Nordmazedonien ist nicht nur notwendig, sondern auch längst überfällig.

Da es sich jedoch gerade um eine grundlegende verfassungsrechtliche und politische Frage handelt, stellt sich eine berechtigte und unvermeidliche Frage: Wenn diese Erklärung von 2004 ein so großes rechtliches Gewicht und langfristige Konsequenzen für den Status der Albaner hatte, warum wurde dieses Problem damals nicht öffentlich thematisiert?

Warum wurde dieses Thema fast zwei Jahrzehnte lang in akademischen, politischen und öffentlichen Debatten verschwiegen, während eine Formulierung normalisiert wurde, die dem Geist des Rahmenabkommens von Ohrid und der Terminologie der Verfassungsänderungen von 2001 widerspricht, in denen von „nicht-mehrheitlichen Gemeinschaften“ und nicht von nationalen Minderheiten die Rede ist?

Zweitens, selbst wenn wir die Existenz der Erklärung von 2004 und ihre Rechtswirkungen gegenüber dem Europarat anerkennen, wird sie dadurch nicht automatisch zu einem politischen, diskursiven oder prinzipiellen Standard für den Mutterstaat.

Albanien ist weder an den internen Kompromissen von 2004 beteiligt, noch ist es verpflichtet, eine Sprache zu reproduzieren, die selbst heute noch im Hinblick auf echte politische Gleichberechtigung umstritten ist. Meine Frage war nicht juristisch-technischer, sondern politischer, prinzipieller und nationaler Natur: Sollten die Albaner in Nordmazedonien im albanischen Staatsdiskurs als Minderheit gleichberechtigt mit den nationalen Minderheiten in Albanien behandelt werden oder als autochthones Volk und staatsbildender Faktor, ungeachtet der Abweichungen in einigen internationalen Dokumenten?

Die Aussage „Wenn wir nicht für uns selbst sorgen, wird Albanien es nicht schaffen“ ist zwar richtig, aber unvollständig. Denn für uns selbst zu sorgen bedeutet nicht nur, die bestehenden rechtlichen Gegebenheiten passiv hinzunehmen, sondern auch den Mut zu haben, sie infrage zu stellen, wenn sie der materiellen Gleichberechtigung und dem Geist der politischen Abkommen, die den Konflikt von 2001 beendeten, widersprechen. Die heutige Debatte ist nicht überfällig, sondern notwendig. Und genau deshalb sollte sie nicht mit formalen Erklärungen abgeschlossen, sondern mit akademischer, politischer und moralischer Verantwortung eröffnet werden.

Sehr geehrter Herr Professor, ich bin froh, dass meine Reaktion eine notwendige Debatte angestoßen und eine rechtliche und politische Realität offengelegt hat, die ich offen akzeptiere, deren Tragweite ich nun zum ersten Mal in vollem Umfang wahrnehme und verstehe. Genau das macht die Debatte so wertvoll. Doch ich muss eine grundlegende Frage stellen: Wie kann es sein, dass dieses Thema in einem Land, das heute Dutzende von Universitäten, Forschungsinstituten und eine beträchtliche Anzahl von Wissenschaftlern für Verfassungs- und Völkerrecht besitzt, zwei Jahrzehnte lang nicht ernsthaft in der öffentlichen, akademischen und institutionellen Debatte behandelt wurde?

Wenn eine Erklärung aus dem Jahr 2004 derart tiefgreifende Auswirkungen auf den Rechtsstatus der Albaner hatte, dann ist das Schweigen darüber kein rein formales Problem mehr, sondern ein Mangel an öffentlicher und akademischer Debattenkultur. Für mich stellt dies einen der schwerwiegendsten politischen Kompromisse mit weitreichenden Konsequenzen dar. Daher sind die Fragen berechtigt: Wie konnte der Staat Mazedonien einen derart verbindlichen Akt unterzeichnen?

Wenn die Albaner das Rückgrat des Staates bilden, wie kann es sein, dass ihr Status in der internationalen Ordnung ohne parlamentarische Debatte festgelegt wird? Diese Fragen sind nicht rhetorisch. Es sind Fragen der historischen Verantwortung, die nicht nur vom Staat, sondern auch von der DUI als Koalitionspartner eingefordert werden sollte. Die DUI hatte kein Mandat des Volkes, den Status der Albaner von einem staatsbildenden Volk zu einer Minderheit zu degradieren. Dieses Vorgehen ist heute zwar legal, aber nicht legitim.

Und das ist bereits in unserem kollektiven Bewusstsein verankert: Wollen wir es ändern oder es stillschweigend hinnehmen? Ich hoffe, dass diese Diskussion keine spontane Reaktion bleibt, sondern zu einer breiteren gesellschaftlichen und akademischen Reflexion führt. Denn nur durch eine offene und vernünftige Debatte können Bewusstsein, politische Würde und echte Gleichheit entstehen. / Broschüre

kur ligji bie ndesh me dinjitetin dijana toska

2 Komente

  1. F
    Feti Dema

    Po supozojmë: Nga Kumanovë- Shkup -Tetovë-Gostivar- Strug dhe Ohër, i kalojnë Shqipërisë dhe Kosovës. Pjesa tjetër e Maqedonisë i kalon Bullgarisë .Ndoshta shtetet pjesëmarrëse në këtë 'treg' dhe popujt respektiv dakordësohen. OKB dhe KS e miraton, pasi është në përputhje me parimin bazë të vetvendosjes së popujve. Ku qëndron problemi këtu?

    1. P
      Pak nga të gjitha

      Problem i vështirë shumë shekullor.,,që veç shqiptarët nuk e zgjidhin dot

      Lini një Përgjigje

      Editorial