
Der Ministerrat hat mit Beschluss die allgemeinen Regeln für die Programmplanung von Inspektionen, die Risikobewertungsmethodik und die Höchstgrenzen für die Dauer jährlicher Inspektionen von Unternehmen genehmigt.
Die Inspektionen werden im Rahmen von Jahres- und Monatsprogrammen geplant.
Die Inspektionstätigkeiten basieren auf Jahres- und Monatsprogrammen, die von zentralen und lokalen Inspektionsbehörden erstellt werden.
Für zentrale Aufsichtsbehörden wird das Jahresprogramm von der jeweiligen Behörde selbst erstellt, vom Generalinspektor geprüft und anschließend vom zuständigen Minister genehmigt. Für lokale Aufsichtsbehörden wird das Jahresprogramm vom Bürgermeister genehmigt, ebenfalls nach Prüfung durch den Generalinspektor. Dieser überwacht auch die Umsetzung der Programme, um unnötige Doppelkontrollen und Überschneidungen der Aufsichtsbehörden zu vermeiden.
Fristen für die Ausarbeitung und Genehmigung von Plänen festgelegt
Die Entscheidung legt auch den Verfahrensplan für die Planung der Inspektionsaktivitäten fest. Zentrale und lokale Inspektionsbehörden müssen das jährliche thematische Inspektionsprogramm bis zum 15. Oktober des Vorjahres einreichen, während die Generalinspektion innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Stellungnahme abgeben muss. Das Jahresprogramm muss anschließend bis zum 24. Dezember im „e-Inspektionssystem“ genehmigt werden.
Die monatlichen Programme müssen von den zentralen Inspektionsstellen bis zum 15. des Vormonats eingereicht und von der Generalinspektion bis zum 18. desselben Monats, spätestens jedoch drei Tage nach Eingabe in das System, genehmigt werden. Lokale Inspektionsstellen müssen die monatlichen Programme bis zum 10. des Vormonats zur Stellungnahme einreichen.
Risiko wird zur neuen Grundlage für die Auswahl von Studienteilnehmern
Die Entscheidung legt eine neue Risikobewertungsmethodik fest. Demnach werden Inspektionen nicht mehr nur routinemäßig durchgeführt, sondern durch die Identifizierung von Sektoren, Einrichtungen und Anlagen, die das höchste Risiko für das öffentliche Interesse und die berechtigten Interessen von Bürgern und Unternehmen darstellen.
Die Entscheidung unterteilt Risikofaktoren in zwei Hauptgruppen: Faktoren, die die Wahrscheinlichkeit der Nichteinhaltung betreffen, und Faktoren, die die Folgen der Nichteinhaltung betreffen. Mit anderen Worten: Es wird nicht nur die Wahrscheinlichkeit bewertet, dass ein Unternehmen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, sondern auch der Schaden, der dadurch entstehen könnte. Zu diesem Zweck werden messbare und überprüfbare Indikatoren verwendet, die in ein Punktesystem und eine spezielle Risikobewertungsmatrix einfließen.
Die Aufsichtsbehörden müssen die Risikofaktoren und Indikatoren fortlaufend aktualisieren, basierend auf der Inspektionshistorie, Gesetzesänderungen und neuen Erkenntnissen über die Auswirkungen der Aktivitäten der Unternehmen.
Ungeplante Inspektionen sind auf 25 Prozent begrenzt.
Die Entscheidung legt auch die Beschränkung von Inspektionen außerhalb des Programms fest. Zentrale und lokale Aufsichtsbehörden dürfen zwar solche Kontrollen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen, ihre Anzahl sollte jedoch 25 Prozent der im Jahresprogramm vorgesehenen Inspektionen nicht überschreiten. Ziel ist es, diesen Anteil von Jahr zu Jahr schrittweise zu reduzieren.
In Fällen, in denen die Umstände eine Überschreitung dieser Grenze erfordern, ist die Genehmigung des Generalinspekteurs erforderlich. Diese Kategorie umfasst auch Inspektionen, die im Rahmen von Sonderarbeitsgruppen des Ministerrats durchgeführt werden.
Die maximale Aufenthaltsdauer im Untersuchungsgebiet wird ebenfalls festgelegt.
Die Entscheidung legt außerdem die maximal zulässigen Dauern der jährlichen Inspektionen fest und koppelt diese an die Unternehmensgröße und das von der Tätigkeit ausgehende Risiko. Bei der Festlegung dieser Dauer werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Steuerkategorie, die Art der Lizenz, die Produktionsmenge bzw. die Menge der in Verkehr gebrachten Produkte, die Merkmale der Tätigkeit und das damit verbundene Risiko.
Gemäß den in der Entscheidung festgelegten Kategorien können Unternehmen mit sehr hohem Risiko 13 bis 15 Tage pro Jahr geprüft werden. Für Unternehmen mit hohem Risiko beträgt die Prüfdauer 9 bis 12 Tage. Für Unternehmen mit mittlerem Risiko sind 7 bis 8 Tage vorgesehen, während die maximale jährliche Prüfdauer für Unternehmen mit niedrigem Risiko 6 Tage beträgt.
Die in diesem Beschluss festgelegten neuen Regeln und Verfahren werden erst nach Inbetriebnahme des verbesserten „E-Inspektions“-Systems umgesetzt. /ecofin.al
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