Die Beschlagnahme umfasst eine 230 Quadratmeter große Einheit und ein 100 Quadratmeter großes Apartment in Fier.
Die Staatsanwaltschaft von Fier hat zwei Immobilien des Bürgers E.Sh. beschlagnahmt, der im Verdacht steht, von den Aktivitäten eines Callcenters in der Stadt profitiert zu haben. Gegen ihn wird wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche ermittelt.
Die Beschlagnahme umfasst eine 230 Quadratmeter große Einheit und ein 100 Quadratmeter großes Apartment in Fier.
Bei den Überprüfungen wurden Einzahlungen erheblicher Bargeldbeträge auf Bankkonten festgestellt, die keine legale Herkunft belegen.
Es wird vermutet, dass dieses Geld für Investitionen in verschiedene Vermögenswerte verwendet wurde. Die Ermittler vermuten außerdem, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um es zu transferieren und so seine Herkunft zu verschleiern.
„Er hat das Geld des ‚Callcenters‘ veruntreut, um dessen illegale Herkunft zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft Fier beschlagnahmt die Vermögenswerte des Bürgers E.Sh., gegen den wegen drei Straftaten ermittelt wird.“
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Gerichts erster Instanz in Fier wurden die Vermögenswerte des Bürgers E.Sh. beschlagnahmt, da gegen ihn wegen der Straftatbestände „Betrug“, „Verheimlichung von Einkünften“ und „Geldwäsche“ gemäß den Artikeln 143, 180 und 287 des Strafgesetzbuches ermittelt wird.
Aus den Ermittlungen im Strafverfahren Nr. 1381 vom 16.12.2021 gegen den Beschuldigten E.Sh. geht hervor, dass er durch seine Tätigkeit als „Call Center“ in der Stadt Fier in illegale Aktivitäten verwickelt war.
Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass erhebliche Bargeldbeträge auf Bankkonten eingezahlt wurden, deren legale Herkunft nicht nachvollziehbar ist. Diese Gelder wurden anschließend in bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte investiert, deren Herkunft noch geprüft wird. Durch rechtliche Schritte sollte die illegale Herkunft der Vermögenswerte verschleiert werden, was den Verdacht der Geldwäsche begründet.
Im Hinblick auf das gegen die beschuldigte Person eingeleitete Strafverfahren wurden Zwangsmaßnahmen zur Personensicherung verhängt. Gleichzeitig wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz in Fier gemäß Artikel 274 der Strafprozessordnung die Sicherungsmaßnahme „Präventive Beschlagnahme“ gegen folgende Person angeordnet:
1 – Immobilie vom Typ Einheit mit einer Fläche von 230 m²; und
2 - Wohnungsähnliche Immobilie mit einer Fläche von 100 m2 in Fier", gibt die Staatsanwaltschaft Fier bekannt.
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