Der Jahresbericht der Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen für 2025 hebt die hohe Anzahl an Beschwerden und Eingriffen in Vergabeverfahren hervor und verdeutlicht damit anhaltende Schwächen des Systems. Im Berichtsjahr wurden 1.197 Beschwerden registriert, während gegen 853 Verfahren von Wirtschaftsteilnehmern Einspruch eingelegt wurde. Von den 1.152 geprüften Beschwerden wurden in 291 Fällen Korrekturen von den Auftraggebern verlangt, während 56 Ausschreibungen aufgrund von Verstößen, hauptsächlich in der Angebotsbewertungsphase, annulliert wurden.
Trotz der Razzien der SPAK scheinen die Vergabeverfahren in öffentlichen Einrichtungen weiterhin stark verbreitet zu sein.
Die Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen hat ihren Jahresbericht für 2025 veröffentlicht, der auf eine hohe Anzahl von Beschwerden und eine beträchtliche Anzahl von Eingriffen in Vergabeverfahren hinweist und Fragen zur Funktionsweise des öffentlichen Beschaffungswesens im Land aufwirft.
Im Laufe des Jahres wurden insgesamt 1.197 Beschwerden registriert, von denen fast alle (1.188) in direktem Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen standen. Insgesamt wurden 853 Vergabeverfahren beanstandet – ein hoher Wert, der die Unzufriedenheit der Wirtschaftsteilnehmer mit der Durchführung der Wettbewerbe widerspiegelt.
Die Struktur der Beschwerden zeigt, dass die Hauptprobleme nicht nur die Dokumente betreffen, sondern insbesondere die kritischste Phase des Prozesses. Rund 62–63 % der Beschwerden beziehen sich auf die Angebotsbewertung, während etwa 37 % die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen betreffen.
Diese Verteilung lässt vermuten, dass das größte Problem in der endgültigen Entscheidungsfindung und der Auswahl des Gewinners liegt, einer der Phasen, die am anfälligsten für Missbrauch sind.
Von den 1.152 im Laufe des Jahres geprüften Beschwerden forderte die Kommission in 291 Fällen die Auftraggeber auf, konkrete Änderungen an den Verfahren vorzunehmen.
Dies ist ein direkter Hinweis darauf, dass in etwa einem Viertel der überprüften Fälle Probleme festgestellt wurden, die einer Korrektur bedurften.
Die Daten zeigen außerdem, dass die Kommission 1007 Entscheidungen getroffen hat, von denen mehr als die Hälfte der Beschwerden ganz oder teilweise angenommen wurden (599 Fälle), während 376 Beschwerden zurückgewiesen wurden.
Allerdings deutet auch die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Beschwerden aus verfahrenstechnischen Gründen (fehlende Dokumentation, Fristüberschreitung usw.) zurückgewiesen wird, auf ein formales Hindernis für Wirtschaftsteilnehmer hin.
Einer der deutlichsten Indikatoren für Probleme im System ist die Anzahl der abgebrochenen Ausschreibungen. Laut Bericht wurden im Jahr 2025 56 Ausschreibungen nach den endgültigen Entscheidungen der Kommission für öffentliches Beschaffungswesen storniert.
Die meisten davon, nämlich 41 Verfahren, wurden aufgrund von Problemen in der Angebotsbewertungsphase abgebrochen, weitere 15 aufgrund von Problemen mit den Ausschreibungsunterlagen.
Dies bestärkt die Annahme, dass gerade die Evaluierungsphase die größten Probleme bereitet.
Die institutionelle Verteilung dieser Stornierungen zeigt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt: 27 stornierte Verfahren betreffen lokale Institutionen, 15 Aktiengesellschaften mit staatlichem Kapital, 12 zentrale Institutionen und 2 unabhängige Institutionen.
Dies deutet auf ein weit verbreitetes Phänomen auf verschiedenen Verwaltungsebenen hin.
Der Bericht selbst hebt wiederholte Verstöße seitens der Auftraggeber hervor. In einigen Fällen setzten die Institutionen die Verfahren fort, ohne die endgültige Entscheidung der Vergabekommission abzuwarten, während in anderen Fällen die technischen Spezifikationen während des Verfahrens erheblich geändert wurden, was sich sogar auf das Budgetlimit der Ausschreibung auswirkte.
Außerdem wurden Fälle identifiziert, in denen die Aufteilung in Lose nicht gerechtfertigt war oder in denen die Betreiber anhand von Kriterien bewertet wurden, die in den offiziellen Dokumenten nicht vorgesehen waren.
Was die institutionelle Kontrolle betrifft, wurden im Laufe des Jahres nur 3 Fälle an die Staatsanwaltschaft verwiesen, eine relativ geringe Zahl im Vergleich zum Umfang der festgestellten Probleme, was Fragen hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen aufwirft.
Andererseits hebt der Bericht hervor, dass durch die Maßnahmen Einsparungen von rund 672 Millionen Lek im Staatshaushalt erzielt wurden – ein Indikator, den die Institution nutzt, um die positive Wirkung der Maßnahmen zu belegen.
Bei genauer Betrachtung der Daten zeigt sich ein deutlicher Widerspruch: Einerseits erhöhte Transparenz und Verfahrenseffizienz, andererseits eine hohe Anzahl von Beschwerden, Interventionen und Stornierungen, die auf anhaltende strukturelle Probleme bei Ausschreibungen hinweisen. Die Tatsache, dass gegen über 850 Verfahren Einspruch eingelegt wurde und Hunderte Korrekturen erfordern oder storniert wurden, legt nahe, dass es sich bei den Verstößen nicht um Einzelfälle, sondern um eine wiederkehrende Praxis handelt. / Broschüre
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