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Editorial14 Nëntor 2025, 18:59

Die verzweifelten Bemühungen des Duos Rama-Meloni, das Lager in Gjadri zu retten!

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Die verzweifelten Bemühungen des Duos Rama-Meloni, das Lager in Gjadri zu

Im Haushaltsplan 2026, der derzeit vom Senat geprüft wird, sind rund 70 Millionen Euro für die Zentren vorgesehen. Die Mittel sind im Haushaltsgesetz „versteckt“…

Die Regierung hatte große Hoffnungen in die „Operation Albanien“ gesetzt, doch der Erfolg blieb aus. Mehr als zwei Jahre sind seit der Unterzeichnung des Protokolls zwischen Rom und Tirana vergangen, das die Einrichtung des Hotspots Shëngjin und des Zentrums in Gjadra ermöglichte, welches heute als Abschiebehaftanstalt dient. Diverse Gerichtsurteile und die geringe Zahl der nach Albanien überführten Migranten haben die Bemühungen der Regierung jedoch untergraben. Nun versucht sie, das als erfolgreich geltende Modell der Migrationssteuerung neu zu beleben.

– Rom-Gipfel

Am Donnerstag, dem 13. November, empfing Giorgia Meloni Edi Rama in Rom zum ersten italienisch-albanischen Regierungsgipfel. Bereits 2010 hatten die beiden Länder eine Erklärung zur strategischen Partnerschaft unterzeichnet. Mehr als zwei Jahre zuvor, am 6. November 2023, unterzeichneten Meloni und der albanische Ministerpräsident im Palazzo Chigi das Protokoll zu Migration.

„Die Zentren in Albanien werden funktionieren, selbst wenn ich von nun an bis zum Ende der Regierungszeit jede Nacht dort verbringen muss“, erklärte Meloni vor einigen Monaten und bekräftigte damit die Bedeutung des Projekts für die Regierungsarbeit. Das Treffen der beiden diente hauptsächlich dazu, das Projekt, das durch mehrere Gerichtsurteile ins Stocken geraten war, wiederzubeleben.

- "Außer Kontrolle"-Kosten und Ressourcen

Die Erwartungen an die Zentren waren hoch und wurden in den letzten Jahren größtenteils nicht erfüllt. Tatsächlich besteht ein Missverhältnis zwischen den erklärten Zielen, den bereitgestellten Mitteln und der tatsächlichen Funktionsweise der beiden Einrichtungen in Albanien. Insbesondere die Frage der Finanzierung bleibt für die Regierung Meloni ein schwieriges Thema. Das Gesetz zur Ratifizierung des Protokolls, das 2024 vom Parlament verabschiedet wurde, sah für die fünfjährige Laufzeit des Abkommens rund 650 Millionen Euro vor. Diese beträchtlichen Mittel umfassen ein breites Spektrum an Posten, von der Instandhaltung bis hin zu Personalkosten, einschließlich Versicherungen und Personaltransfers aus Italien.

Im Haushaltsentwurf für 2026, der derzeit vom Senat beraten wird, sind rund 70 Millionen Euro für die Zentren vorgesehen. Die Mittel sind im Haushaltsgesetz „versteckt“ und in Tabellen aufgeführt, die die den Ministerien für Inneres und Justiz zur Verfügung stehenden Gelder detailliert darlegen. Der Großteil der Refinanzierung stammt aus dem Budget des Innenministeriums: Zwischen 2026 und 2028 werden jährlich 14,7 Millionen Euro für die „Stärkung der Zusammenarbeit in Migrationsfragen“ bereitgestellt.

Die Regierung hat jedoch noch keine Daten zu den tatsächlichen Kosten der beiden Zentren vorgelegt. ActionAid hat beim Rechnungshof Beschwerde eingelegt und gemeinsam mit der Universität Bari berechnet, dass das Zentrum in Gjadra im Jahr 2024 für wenige Betriebstage und zwanzig Personen 570.400 Euro kosten wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Rechnungshof weitere Schritte in dieser Angelegenheit einleitet.

– (Wenige) Migranten fanden Zuflucht in Zentren

In den letzten Monaten wurden in der Einrichtung in Gjader nur wenige Personen aufgenommen. Laut einer Überwachungsmission des Asyl- und Einwanderungskomitees durchliefen zwischen April und dem 28. Oktober etwa 219 Migranten die Einrichtung. In 70 Prozent dieser Fälle hielten die zuständigen Richter die Inhaftierung für unrechtmäßig, und die Migranten wurden nach Italien zurückgeschickt.

Das ursprüngliche Ziel der Regierung war, dass die beiden Zentren jährlich mindestens 36.000 Menschen, also monatlich mindestens 3.000, aufnehmen sollten. Der Betrieb dieser Zentren wurde durch mehrere Urteile stark infrage gestellt. Am 1. August lehnte der Europäische Gerichtshof den Betrieb in Albanien ab. Luxemburger Richter schlossen sich der Auffassung der italienischen Richter an und erklärten, dass es zwar im Ermessen eines Staates liege, ein Herkunftsland als sicher einzustufen, diese Einstufung jedoch einer wirksamen gerichtlichen Überprüfung unterliegen müsse.

Am 4. September stellte der Kassationsgerichtshof in einem Urteil den Erlass zur Wiedereröffnung der Einrichtung in Gjader in Frage. Laut den Richtern muss ein Asylbewerber, dessen Inhaftierung in einer Sondereinrichtung nicht nachgewiesen werden kann, unverzüglich freigelassen werden. / Adaptiert aus „Pamphlet“ von „Today.it“

1 Komente

  1. K
    Kali

    Po varja Gjadrit, sikur i hodhem ne leket. Deshen kamp e bene, s‘ka emigrante do i vijne. Ne cfare stresi kemi apo qe hajne e pijne neper Lezhe policet Italian. Keta i qajne hallin kalorresit se i varen kembet.

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